Gemeinsam wachsen – Schritt für Schritt
1. Terminvereinbarung
Ich bitte zur Terminvereinbarung um telefonische Kontaktaufnahme unter +43 677 62752765 oder per E-Mail an office@ergotherapie-farbenfroh.at.
2. Ärztliche Verordnung
Um Ergotherapie durchführen zu können, ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Der Überweisungsschein wird bei Ihrem Haus- oder Kinderarzt ausgestellt. Dieser soll folgende Informationen beinhalten:
Name und Adresse der Ergotherapeutin (siehe Kontakt),
die Diagnose/ einen Zuweisungsgrund,
die Anzahl der Einheiten und die Therapiedauer (in der Regel sind das 10 x 60 min. Ergotherapie) und
die Daten Ihres Kindes sowie des Elternteils, bei dem das Kind mitversichert ist.
3. Therapie
Jede Begleitung beginnt mit einem genauen Blick auf das Kind in seiner Lebenswelt. Wie bewegt es sich? Wie nimmt es seine Umgebung wahr? Wie plant und bewältigt es alltägliche Aufgaben? Diese Fragen klären wir durch spielerische Situationen, ausgewählte diagnostische Verfahren und den Austausch mit Eltern und wichtigen Bezugspersonen.
Auf dieser Grundlage entsteht ein individueller Therapieplan, der sich an den Bedürfnissen des Kindes und seiner Familie orientiert. Die vereinbarten Ziele sind praxisnah und so gestaltet, dass Fortschritte Schritt für Schritt im Alltag spürbar werden. Eine enge Abstimmung mit Kindergarten, Schule sowie weiteren Fachpersonen unterstützt diesen Prozess nachhaltig.
4. Kostenrückerstattung
Ich bin als Wahltherapeutin tätig. Sie erhalten jeweils zur Hälfte sowie am Ende eines Therapieblocks eine Honorarnote. Diese können Sie anschließend bei Ihrer Krankenkasse zur teilweisen Rückerstattung einreichen.
Bitte beachten Sie, dass manche Krankenkassen vor Therapiebeginn eine chefärztliche Bewilligung verlangen. Private Zusatzversicherungen übernehmen – je nach Vertrag – einen Teil oder auch die gesamten verbleibenden Kosten.
Gut geplant – gemeinsam verlässlich
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, geben Sie mir bitte spätestens 24 Stunden davor telefonisch Bescheid.
Bei sehr kurzfristigen Absagen (weniger als 24 Stunden vor Beginn) oder wenn ein Termin ohne Absage versäumt wird, muss ich diesen verrechnen (dieser wird auch nicht von der Krankenkasse übernommen).
Bei kurzfristiger Erkrankung entfällt das Ausfallhonorar selbstverständlich mit einer ärztlichen Bestätigung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
